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Compliance

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Verhaltenskodex

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Unser Verhaltenskodex bildet die Grundlage für verantwortungsbewusstes und integres Handeln bei aixFOAM. Er beschreibt die Werte, Grundsätze und Verhaltensrichtlinien, die unsere tägliche Zusammenarbeit sowie den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden prägen.

  • Das Beachten aller anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften ist unverzichtbare Grundlage allen Handelns der SH.

    Dieser Verhaltenskodex kann nicht alle Rechtsvorschriften behandeln, die die Organe und Mitarbeiter der SH zu beachten haben. Er stellt nur einige wesentliche Grundsätze für das verantwortliche Handeln der SH einschließlich seiner Mitarbeiter und Organe auf.

    Alle Mitarbeiter und Organe der SH sind gehalten, sich über die für ihren Verantwortungs-bereich im Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und in Zweifelsfällen Rechtsrat bei den hierfür zuständigen Stellen in der SH einzuholen.

  • Es entspricht der Geschäftspolitik der SH, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Das Unternehmen setzt im Wettbewerb auf Leistung, Kundenorientierung sowie Qualität seiner Produkte. Es beachtet alle anwendbaren Kartellgesetze, die Gesetze zum Schutze des geistigen Eigentums, hier insbesondere die Schutzrechte Dritter sowie das Recht gegen unlauteren Wettbewerb. Die gleiche Beachtung erwartet SH auch von seinen Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten.

    Jedem Mitarbeiter und allen Organen muss klar sein, dass Verstöße gegen wett- bewerbsrechtliche Vorschriften unter keinen Umständen im Interesse der SH liegen und daher ausnahmslos zu unterlassen sind. Das gilt auch für die Beachtung der Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums und hier insbesondere für die Beachtung der Schutzrechte Dritter.

  • Die SH lehnt Korruption im geschäftlichen Handeln grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu Amtsträgern, Vertretern der Politik und der Justiz als auch im Verhältnis zu Organen und Mitarbeitern anderer Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der SH dürfen sowohl Organen und Mitarbeitern anderer Unternehmen als auch Amtsträgern keine persönlichen Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung versprochen oder gewährt werden.

    Die Mitarbeiter und Organe der SH sind nicht bestechlich und ziehen aus ihrer Tätigkeit – abgesehen von ihrer vom Unternehmen gezahlten Vergütung – keinen sonstigen Vorteil. Sie nehmen daher keine Geschenke (außer üblichen Werbegeschenken), Einladungen, die über übliche Gepflogenheiten hinausgehen (z. B. Urlaubsreisen) oder sonstige direkte oder indirekte Vorteilsgewährungen an und unterlassen selbst derartige Vorteilsgewährungen an Konkurrenten, Berater, Kunden, Lieferanten, Dienstleister und sonstige Geschäftspartner der SH.

  • Es gehört zu den Dienstpflichten aller Organe und Mitarbeiter der SH, Interessenkonflikte zwischen ihren privaten Interessen (direkt oder indirekt, oder durch nahestehende Personen oder Unternehmungen) und den Interessen der SH zu vermeiden.

    Die Vermeidung von Interessenkonflikten erfordert es auch, dass die Organe und Mitarbeiter der SH im geschäftlichen Verkehr mit Konkurrenten, Beratern, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern der SH bereits den Anschein einer Bevorzugung aufgrund einer persönlichen Nähe zu einzelnen der vorgenannten Personen vermeiden.

    In Zweifelsfällen muss der Vorgesetzte eingeschaltet bzw. der mögliche Interessenkonflikt offengelegt und die Stellungnahme der Geschäftsführung oder Ihrer Vertreter eingeholt werden. Die Interessen der SH haben dabei stets Vorrang.

  • Für die SH sind die für ihre Produkte und Dienstleistungen geltenden Rechtsvorschriften über den internationalen Wirtschaftsverkehr verbindlich. Die SH hält daher alle aufgrund nationalen oder internationalen Rechts geltenden Export- oder Importverbote und behördliche Genehmigungsvorbehalte ein.

  • Der geschäftliche Erfolg der SH hängt in hohem Maße von ihren Mitarbeitern ab. Das Unternehmen bekennt sich daher zu den Grundsätzen sozialer Verantwortung. Deswegen liegt es im Unternehmensinteresse, dass in der SH faire Arbeitsbedingungen gelten.

    Das Gebot fairer Arbeitsbedingungen schließt jede Form von Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder sonstiger persönlicher Merkmale aus.

    Die SH betrachtet es als ihre Pflicht, ein sozialer Arbeitgeber zu sein und seine Mitarbeiter respektvoll und sozial gerecht zu behandeln. Hieraus folgt die Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutzvorschriften, um die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die SH erwartet auch von ihren Mitarbeitern einen respektvollen Umgang miteinander. Persönliche Beleidigungen oder sexuelle Belästigungen werden nicht geduldet.

  • Für die SH ist eine ehrliche und transparente Berichterstattung sowohl innerhalb des Unternehmens wie gegenüber der Öffentlichkeit unverzichtbar. Alle Organe und Mitarbeiter in der SH sind daher zu einer gewissenhaften, wahrheitsgemäßen, loyalen und rechtzeitigen Berichterstattung innerhalb des Unternehmens verpflichtet. Organe und Mitarbeiter der SH, die gegenüber Dritten (z. B. Behörden und Presse) zu berichten haben, haben die gleichen Prinzipien einzuhalten. Dies ist für die Glaubwürdigkeit der SH im Verhältnis zu Behörden, Geschäftspartnern und in sonstigen geschäftlichen und gesellschaftlichen Bezügen unabdingbar.

  • Wir als Geschäftsführung und alle unsere Mitarbeiter haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Die strikte Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und Praktiken ist unverzichtbare Voraussetzung. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen dieser Grundsätze umgehend zu melden. Etwaige Missstände sind unverzüglich abzustellen.

    Die SH ist ständig bemüht, für ihre Kunden innovative und qualitativ hochwertige Produkte zu entwickeln. Hierbei hat die Produktsicherheit eine hohe Priorität.

    SH unterstützt alle Bemühungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit Kunden und Lieferanten zusammen. Dies gilt insbesondere bei der Herstellung von Vormaterialien und der Anwendung unserer Produkte.

  • Die von Mitarbeitern und Organen bei der SH oder gelegentlich ihrer Tätigkeit für die SH erworbenen Kenntnisse und Informationen sind ein wesentliches Element für den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens. Die SH investiert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in die Entwicklung innovativer Produkte, in das Know-how ihrer Mitarbeiter und Lieferanten. Der Schutz der so erarbeiteten Innovationen sichert der SH ihren Erfolg im Wettbewerb; sie sind daher ein besonders schützenswertes Gut.

    Alle Mitarbeiter und Organe der SH sind verpflichtet zu verhindern, dass diese Kenntnisse und Informationen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, außerhalb der SH bekannt werden, z. B. durch unbefugte Verbreitung sensitiver Daten im Gespräch mit. Außerdem sollte jeder mit derartigen Kenntnissen und Informationen befasste Mitarbeiter sich darüber informieren, inwieweit die Erlangung gewerblicher Schutzrechte für diese Kenntnisse und Informationen in Betracht kommt.

    Auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern der SH sind vor einem unbefugten Bekanntwerden zu schützen.

  • Die Respektierung der Persönlichkeit unserer Mitarbeiter schließt den Schutz ihrer persönlichen Daten ein. Die SH achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangt dies auch von ihren Mitarbeitern.

  • Die Führungskräfte sind aufgerufen, die Umsetzung dieser Richtlinie aktiv zu fördern. Dazu gehört es sicherzustellen, dass alle ihnen zugeordneten Mitarbeiter die Richtlinie kennen und diese dadurch in der Praxis umsetzen bzw. einhalten können. Die Führungskräfte haben außerdem durch eine sorgfältige und andauernde Kontrolle die Einhaltung des Verhaltenskodexes sowie dessen Umsetzung in der Unternehmenspraxis sicherzustellen.

    Alle Mitarbeiter der SH müssen wissen, dass Verstöße gegen den Verhaltenskodex in keinem Fall toleriert werden und je nach der Schwere des Verstoßes zu dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können.

    Hat ein Mitarbeiter Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen den Verhaltenskodex durch ihn selbst oder durch einen anderen Mitarbeiter, so sollen auch diese zunächst in dem jeweiligen Arbeitsumfeld geklärt werden.

    Ist dies nicht möglich oder scheint dies der Sache nach als nicht angemessen, kann sich jeder Mitarbeiter an den für die Überwachung der in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze Sonderbeauftragten (Compliance Officer) wenden. Es wird jede Frage, jeder Hinweis und jede Anregung streng vertraulich behandelt und dieser in der Art und Weise nachgegangen, wie es das einzelne Anliegen erfordert. Auf Wunsch wird der Mitarbeiter informiert, wie seine Mitteilung behandelt wird sowie ob und welche Maßnahmen eingeleitet wurden.

    Kein Mitarbeiter hat aufgrund einer Inanspruchnahme der lokalen Ansprechpartner bzw. der zentralen Personalabteilung Nachteile zu befürchten.

Lieferantenkodex

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Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt gemeinsame Standards voraus. Unser Lieferantencodex definiert die Anforderungen an Qualität, Integrität, Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung gesetzlicher und ethischer Vorgaben entlang unserer Lieferkette.

  • Wir als SH haben einen umfassenden Legalitäts- und Integritätsanspruch an unsere Lieferanten. Dieser beinhaltet insbesondere, dass Gesetze, Vorschriften und Normen sowie vertragliche Verpflichtungen zuverlässig eingehalten werden und Verstöße, Umgehungen oder Täuschungsmanöver unterbleiben.

    a) Beachtung des geltenden Rechts als Mindeststandard

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen einhalten, die an den Orten gelten, an denen sie tätig sind. Sofern eine Lieferung oder Leistung zur Ausfuhr bestimmt ist, muss die Lieferung oder Leistung auch den rechtlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes entsprechen.

    b) Korruption (öffentlicher Sektor/private Wirtschaft)

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sich weder aktiv an Korruption beteiligen noch Korruption dulden. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten aktiv Vorkehrungen gegen Korruption treffen und eine etwaig festgestellte Korruption konsequent ahnden. Dies gilt ebenso für Handlungen oder Gestaltungen, die der Verschleierung von Korruption oder der Umgehung des Verbotes von Korruption dienen oder sich dazu eignen.

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten verantwortungsvoll mit den wechselseitigen Interessen der SH, ihrer Lieferanten sowie denen der beteiligten Mitarbeiter umgehen und diese angemessen voneinander trennen.

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und ihre Mitarbeiter sich integer verhalten, geschäftliche Entscheidungen ausschließlich anhand sachlicher Kriterien treffen und sich hierbei insbesondere nicht durch Zuwendungen von Geschäftspartnern oder Dritten beeinflussen lassen

    Wir erwarten von unseren Lieferanten strenge Zurückhaltung bei der Gewährung von Zuwendungen wie geldwerten oder immateriellen persönlichen Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern. In keinem Fall dürfen Zuwendungen als Gegenleistung für eine hoheitliche oder geschäftliche Entscheidung oder in der Erwartung einer Bevorzugung angeboten, versprochen oder gewährt werden. Zuwendungen dürfen nur ausnahmsweise angeboten oder gewährt werden, wenn diese angemessen, sozialadäquat, geschäftsüblich und geringwertig sind. Die jeweils geltenden strafrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.

    c) Kartellrecht

    Wir erwarten von unseren Lieferanten ein faires Verhalten im Wettbewerb und ein Unterlassen unlauteren Wettbewerbs. Wir erwarten insbesondere, dass unsere Lieferanten die anwendbaren nationalen wie internationalen Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs beachten. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung haben ebenso zu unterbleiben wie der unzulässige Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen.

    d) Exportkontrolle

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten beim Import sowie Export alle für sie geltenden nationalen wie internationalen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts beachten und sich an keinerlei Verstößen, Umgehungen oder Täuschungen beteiligen.

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihre Ein- und Ausfuhren nachvollziehbar durchführen und dokumentieren. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keine Beschleunigungszahlungen an Amtsträger zahlen.

    e) Geldwäsche

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten bei sämtlichen Transaktionen sowie sonstigen Leistungen aus bzw. bei Geschäftsbeziehungen die nationalen wie internationalen Geldwäschegesetze beachten.

    f) Geheimnis- und Datenschutz

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten fremde Betriebs- oder Unternehmensgeheimnisse und Schutzrechte Dritter respektieren und ausgetauschte Dokumente, Daten, Angebote sowie Preise vertraulich behandeln.

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten geheimhaltungsbedürftige unternehmensbezogene sowie personenbezogene Daten und Informationen, die nicht offenkundig sind, sorgfältig und im Einklang mit den nationalen und internationalen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verwahren und die geltenden Gesetze zum Datenschutz beachten.

  • Wir als SH haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass die universellen Menschen- und Grundrechte insbesondere im Arbeitsleben geachtet werden. Die SH sieht insbesondere die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) sowie die Inhalte des UN-Zivilpaktes und des UN-Sozialpaktes als globalen Mindeststandard an. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten diese beachten.

    a) Koalitionsfreiheit

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten das Recht auf freie Meinungsäußerung und Koalitionsfreiheit ihrer Arbeitnehmer im Rahmen der jeweils an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze einhalten. Arbeitnehmer dürfen weder wegen der Bildung von oder der Mitwirkung in Gewerkschaften oder Interessensvertretungen noch wegen Eintretens für ihre Rechte oder für Verbesserungen ihrer Situation oder Arbeitsbedingungen Nachteile erfahren.

    b) Arbeitszeiten

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze bezogen auf die Arbeitszeiten, insbesondere die maximale Anzahl an Tages-/Wochenstunden, einhalten. Dies beinhaltet insbesondere auch die Einhaltung der anwendbaren Tarifverträge. Es ist dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ausreichend freie Tage zur Erholung zur Verfügung haben.

    c) Arbeitslohn

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihre Beschäftigten angemessen und auskömmlich bezahlen und geltende Regelungen zum Mindestlohn und zu Vergütungen sowie geltende Gesetze und Tarifverträge beachten.

    d) Keine Kinderarbeit

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten beachten. Die SH duldet keine Kinderarbeit. In jedem Fall hat die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder sowie von Kindern vor Vollendung des 15. Lebensjahres zu unterbleiben. Etwaige striktere nationale Regelungen betreffend Kinderarbeit sowie das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme sind vorrangig zu beachten.

    e) Keine Sklaverei oder Zwangsarbeit

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keinerlei Sklaverei, sklavereiähnliche Zustände oder Zwan gsarbeit praktizieren, sich wirtschaftlich zu Nutze machen oder hinnehmen. Als Zwangsarbeit gilt jede nicht freiwillig erbrachte Arbeits- oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird, etwa von Strafgefangenen und Häftlingen. Hierzu zählt auch jede von staatlicher Seite oder einem örtlichen Machthaber angeordnete oder veranlasste Umschulung, Ausbildung oder Erziehung bestimmter Personen oder Bevölkerungsgruppen, die im Wesentlichen aus einer unfreiwilligen und unter Androhung von Sanktionen erbrachten Arbeitsleistung besteht, die unter Bedingungen erbracht wird, die Ähnlichkeiten zu einem Strafvollzug oder dem Aufenthalt in einer geschlossenen Heil- oder Erziehungsanstalt oder einem Lager aufweist.

    f) Keine Diskriminierung

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle Menschen und insbesondere ihre Mitarbeiter respektvoll, vorurteils- und insbesondere diskriminierungsfrei behandeln. Jegliche Form von Diskriminierung oder Benachteiligung, insbesondere wegen nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung hat zu unterbleiben. Gesetzliche Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung sind zu beachten.

    g) Natürliche Lebensgrundlagen und Schutz vor Übergriffen

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen achten und schonen. Schädliche Boden-, Gewässer- oder Luftverunreinigungen sowie Lärmemissionen oder Wasserverbräuche, durch die etwa die Grundlagen der Nahrungsversorgung, der Zugang zu sauberem Trinkwasser oder die angemessene Nutzung sanitärer Anlagen unterbunden werden, haben zu unterbleiben. Niemandem darf der Zugang zu Land, Wäldern oder Gewässern widerrechtlich entzogen werden, der zur Erhaltung seiner Lebensgrundlagen erforderlich ist. Jeder unangemessene Einsatz von eigenen oder die Beauftragung fremder Sicherheitskräfte zur widerrechtlichen gewaltsamen Durchsetzung eigener Interessen hat zu unterbleiben.

    h) Verantwortungsvolle Materialbeschaffung

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten in Bezug auf die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie bei Bedarf für weitere Rohstoffe wie z. B. Kobalt Prozesse in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umsetzen.

  • Wir als SH haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass Menschen ihrer Arbeit sicher und ohne dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen nachgehen können.

    a) Gesundes und sicheres Arbeiten

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihren Mitarbeitern eine gesunde und sichere Umgebung bei der Arbeit bieten und, dass unsere Lieferanten die Risiken einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit insbesondere für ihre Mitarbeiter erkennen und diese minimieren. Es sollte ein System zum Schutz der Mitarbeiter installiert sein. Gesetze zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind zu beachten.

    b) Unfallvermeidung

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten das Arbeiten, die Gestaltung von Produkten sowie die Erbringungen von Werk- und Dienstleistungen so organisieren, dass der Eintritt von Unfällen nach menschlichem Ermessen so weit wie möglich ausgeschlossen und die Folgen von Unfällen weitgehend minimiert werden.

  • Wir als SH haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass diese die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen und sich proaktiv für den Schutz der Umwelt und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. Die SH sieht insbesondere die Einhaltung der Verbote nach dem Minamata-Übereinkommen, dem Stockholmer Übereinkommen (POP’s-Übereinkommen) und dem Basler Übereinkommen als globalen Mindeststandard an. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten diese beachten.

    a) Umweltvorschriften

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sich verantwortungsvoll in Bezug auf den Schutz der Umwelt und die Schonung der begrenzten natürlichen Ressourcen verhalten, ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement umsetzen, sich zum Tierschutz und dem Erhalt der Artenvielfalt bekennen, Entwaldungsmaßnahmen vermeiden und die Gesetze zum Tier- und Umweltschutz vollständig beachten.

    Wir ermuntern unsere Lieferanten, uns auch über den Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hinaus bei möglichen weitergehenden Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen und Vorschläge zu umweltfreundlicheren Produkten oder Produktionsverfahren sowie Werk- und Dienstleistungen zu unterbreiten.

    b) Nachhaltigkeit

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten mit den vorhandenen natürlichen Ressourcen so umgehen, dass die nächsten Generationen nicht unter dem jetzigen Verbrauch leiden müssen.

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten konsequent den Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Circular Economy verfolgen und umweltbewusst handeln. Der Einsatz insbesondere nicht erneuerbarer Ressourcen ist kontinuierlich zugunsten von erneuerbaren oder recyclebaren Ressourcen zu verringern, Abfälle sollen vermieden werden.

    c) Energie

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten kontinuierlich an der Reduktion ihres Energieverbrauchs arbeiten und in größtmöglichem Umfange CO2-neutrale Energien einsetzen.

    d) Klimaschutz

    Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten bei der Produktion und Entwicklung sowie der Erbringung von Leistungen für die SH an den Zielen des nachhaltigen Klimaschutzes orientieren. Im Interesse kontinuierlicher Verbesserungsprozesse werden wir im gemeinsamen Dialog nach Wegen zur Erreichung einer CO2 -Neutralität und der Vermeidung schädlicher Emissionen suchen.

  • Wir als SH stellen uns internen wie externen Audits, um die Lieferkette nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten und zu verbessern Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie hieran in geeigneter Weise mitwirken. Wir begrüßen es, wenn Lieferanten ihre Managementsysteme zertifizieren lassen und dies der SH nachweisen können.

    Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in geeigneter Form sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses Lieferantenkodex aufgefordert und bei Bedarf entsprechend geschult werden. Zulieferer und Subunternehmer sollen die Inhalte dieses Lieferantenkodex in geeigneter Form an ihre Lieferanten bzw. Zulieferer in der Lieferkette weitergeben.

    Jeder Verstoß gegen die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Grundsätze wird von der SH als eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Lieferantenkodex (z. B. durch Medienberichte) behält sich die SH unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.

    Wir als SH behalten uns vor, zur Überprüfung der Einhaltung dieses Lieferantenkodex Stichproben und Audits bei Lieferanten durchzuführen.

    Wichtig: Im Fall schwerwiegender oder kontinuierlicher Verstöße kann die Vertragsbeziehung beendet werden. Wir gewähren unseren Lieferanten eine angemessene Zeit, Verstöße oder Beanstandungen zu beheben.

  • Grundsätzliche Ansprechpartner für unsere Lieferanten bzw. deren Arbeitnehmer sind die bereits bekannten Geschäftskontakte.

    Überdies haben Lieferanten bzw. Mitarbeiter von Lieferanten sowie nachgelagerte Lieferanten und deren Mitarbeiter sowie sonstige Betroffene die Möglichkeit, sich – auch vertraulich – an die Compliance Abteilung der SH zu wenden, um auf Gesetzesverstöße oder andere Umstände hinzuweisen, durch die die Menschen, die Umwelt, die SH geschädigt, zu Unrecht benachteiligt oder natürliche Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der SH oder eines ihrer Lieferanten unrechtmäßig beeinträchtigt werden.

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