Verkaufs- und Lieferbedingungen aixPAD
Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an unseren Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten dann, wenn der Kunde Unternehmer ist, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl lässt den Schutz, den die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers bieten, unberührt.
§ 2 Brandschutz und Sicherheitsvorschriften
- Dem Kunden obliegt die Prüfung und Einhaltung der bezüglich des Einsatzortes zu beachtenden Sicherheitsvorschriften.
- Er muss namentlich sicherstellen, dass die Produkteigenschaften den Anforderungen an die örtlichen Begebenheiten oder der Anwendung genügen, insbesondere, dass die ausgewiesene Brandschutzklasse für die beabsichtige Verwendung geeignet ist.
§ 3 Angebot – Angebotsunterlagen - Vertragsabschluss
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten oder Onlineplattformen gemachten Angaben über Maße, Gewichte, physikalische Beschaffenheit, Leistungen und dergleichen sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, dass sie als integraler Bestandteil unseres Angebots von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Eine Eignung unserer Materialien für bestimmte Einsatzzwecke wird nicht zugesichert, es sei denn, aus der Beschreibung ergibt sich ausdrücklich etwas anderes. Insbesondere erfolgt durch die Eingruppierung oder Präsentation der Produkte in Vertriebskategorien und auch mit der exemplarischen Erwähnung denkbarer Verwendungsmöglichkeiten keine Zusicherung für die generelle Eignung für bestimmte Einsatzzwecke. Auch hier gilt, dass dem Kunden die Prüfung und Einhaltung der bezüglich des Einsatzortes zu beachtenden Sicherheitsvorschriften obliegt und dass er namentlich sicherstellen muss, dass die für das Produkt ausgewiesene Brandschutzklasse den Anforderungen an die örtlichen Begebenheiten genügt.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Produktentwürfen, Mustern, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sowie an Formen und Werkzeugen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 Preise
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Bestätigung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern.
- Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format übersandt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückweisungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Unterrichtung von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen und Belehrung über das Widerrufsrecht
Die nachfolgenden Informationen und Belehrungen gelten nur für Verbraucher. Verbraucher sind nach § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Identität und Anschrift:
Schaumstoffe Helgers GmbH – CNC Schneidewerk, IGP Industrie u. Gewerbepark, Ernst-Abbe-Straße 12, 52249 Eschweiler, Deutschland
Geschäftsführer: Herr Michael Mathey
Telefon: +49(0)2403/83830-33, Telefax: +49(0)2403/83830-13
Internet: www.aixpad.de, E-Mail: info@aixpad.de - Die Ware wird – sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist (z. B. beim Kauf auf Rechnung) – erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises ausgeliefert. Wir behalten uns vor, eine in Preis und Qualität gleichwertige Ware zu liefern. Wir behalten uns weiterhin ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Fall vor, dass das Produkt nicht verfügbar ist; nach Ausübung des Rücktritts ist der Kunde nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Etwaig schon gezahlte Beträge werden an ihn erstattet.
- Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen i.S.v. § 312b I BGB
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag gemäß §§ 312 g, 355 BGB zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB allerdings insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Wir weisen darauf hin, dass dies – vorbehaltlich des Einzelfalls – bei einer Vielzahl von Produkten der Fall ist, weil das Rohmaterial (je nach Art der Ware und der Bestellung) nicht nur auf Maß geschnitten, sondern z. B. auch gespalten, gefräst, profiliert, kaschiert, gestanzt, selbstklebend ausgerüstet oder vertikal geschnitten wird bzw. weil vertikale oder horizontale Konturen geschnitten werden.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (vgl. hierzu Absatz (1) dieses Paragraphen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
§ 6 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Alle von uns angegebenen Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und rechnen erst vom Tag der völligen Klarstellung des Auftrages (Übersendung unserer Auftragsbestätigung bzw. – sofern dies auf der Auftragsbestätigung gefordert wird – der Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Kunden) an. Eine Verpflichtung der Einhaltung von Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges bei uns oder unseren Unterlieferanten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt, force majeure, behördlicher Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, Materialmängel sowie aller unvorhergesehenen Umstände, die die Herstellung oder Lieferung von Waren bei uns oder unseren Unterlieferanten erheblich erschweren, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag und geben uns ferner das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.
- Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Kunden in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 7 Gefahrenübergang
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Ist der Kunde Verbraucher, gilt hiervon abweichend, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Kunden übergeht, wenn dieser den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben.
§ 8 Mängelgewährleistung
- Ist der Kunde Verbraucher, gelten insoweit die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes:
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an eine anderen Ort als den nach dem Vertrag vorausgesetzten Ort verbracht wurde.
- Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist je nach Art des Mangels in der Regel bei zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen (bezogen auf den konkreten Mangel) auszugehen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend (lit. e. und f.) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Sofern die Schadensursache allerdings auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
- Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß lit. d. ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Pflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
- Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
§ 9 Gesamthaftung
Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes:
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 Abs. (2) lit. d. bis f. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
- Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Sie gilt auch nicht, wenn wir für einen Körper- oder Gesundheitsschaden aus anderen Rechtsgründen haften.
- Sofern nicht eine Haftungsbegrenzung gemäß § 8 Abs. (2) lit. f. bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese aus Gründen, welche auf dem Innenverhältnis zwischen uns und dem Versicherer beruhen (z. B. der auf Verletzung versicherungsvertragsrechtlicher Obliegenheiten) nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir selbst bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
- Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 50 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Innergemeinschaftliche Lieferungen
Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen , bei welchen der Kunde die Ware für sein Unternehmen erwirbt und bei welchen die Ware im EU-Ausland den Vorschriften der Umsatzsteuer unterliegt, bestätigt der Kunde bereits mit dem Vertragsabschluss die Ausfuhr der Ware. Er ist dazu verpflichtet, die Ausfuhr ggf. schriftlich nachzuweisen und stellt uns von Ansprüchen frei, welche mit der Unterlassung oder Schlechtleistung dieser Pflicht einhergehen.
§ 12 Lastschrift
Die geschuldete Vergütung kann, sofern uns der Kunde seine Bankverbindungsdaten mitteilt, auch per Lastschrift eingezogen werden. Der Kunde erteilt hierzu die Einzugsermächtigung für die von ihm benannte Bankverbindung.
§ 13 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt Folgendes:
- Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Stand: Juni 2018